Bauern wollen keine Bodenproben für die Talstrasse

Bauern aus den Gemeinden Eschenbach, Ballwil und Hochdorf fordern den Kanton auf, ihre Grundstücke nicht zu betreten, auf ihrem Land keine Bodenproben für die geplante Talstrasse zu entnehmen oder geologische Untersuchungen vorzunehmen. In einem Brief, den in ihrer Vertretung «querfeldnein»-Mitinitiant Lucius Kaufmann (Eschenbach) an die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) richtet, heisst es, das Grundeigentum verbiete grundsätzlich das Betreten fremder Wiesen und Äcker, «denn prinzipiell ist jede unmittelbare oder körperliche Einwirkung auf fremdes Eigentum rechtswidrig». Dies gelte auch für Pächter. Sollte aber ein übergeordnetes Interesse an der Betretung und der geplanten Bodenproben bestehen, sei dies durch einen amtlichen und anfechtbaren Entscheid nachzuweisen und zu begründen.

Vorstoss im Kantonsrat

Lucius Kaufmann bittet das vif weiter darum, die betroffenen Grundstückeigentümer vorgängig zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, in der ausführlich über das geplante Projekt Talstrasse informiert werde. Dieses Anliegen ist inzwischen auch Gegenstand eines Vorstosses im Luzerner Kantonsrat. Markus Odermatt (CVP, Ballwil) will mit einem Postulat, das er am 22. März eingereicht hat, den Regierungsrat beauftragen, bei künftigen Infrastrukturprojekten «die Grundeigentümer in einer frühen Phase in den Meinungs- und Planungsprozess einzubeziehen». Odermatt, auch Präsident der kantonsrätlichen Kommission Verkehr und Bau, stellt fest, dass sich in jüngster Zeit die Kritiken von Grundeigentümern/-innen über Bauprojekte häuften, weil sie spät oder gar nicht über die Bauvorhaben informiert worden seien. «Dieser Umstand führt oft zu Einsprachen der Beteiligten, was zu langjährigen und mühsamen Bewilligungsverfahren führen kann», heisst es in dem Vorstoss. Und: «Durch die bessere Wertschätzung des Grundeigentums könnten einige wichtige und dringend notwendige Projekte rascher und einfacher realisiert werden.»


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